Die Nachlassstundung in Kürze – die Rolle des Sachwalters

Vom Provisorischen Sachwalter der Swissair Group

 

11. Oktober 2001

 

Auftrag: Schutz der Gläubigerrechte

Der Auftrag des provisorischen Sachwalters besteht darin, im Interesse sämtlicher Gläubiger die Geschäftstätigkeit derjenigen Unternehmen der SAirGroup zu beaufsichtigen, die beim Nachlassrichter Nachlassstundungsgesuche eingereicht haben. Das betrifft derzeit die Unternehmen SAirGroup, SAirLines, Flightlease AG, Swissair Schweizerische Luftverkehr AG, Swisscargo AG und Cargologic AG. Ausserdem hat er die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage dieser Gesellschaften und die Aussicht auf Sanierung zu beurteilen. Er hat sozusagen den Auftrag, aus den verbliebenen schlechten Varianten den besten Weg zu finden.

 

Zeitachse: Zwei Monate für einen Bericht an den Richter
Der provisorische Sachwalter hat für den Bericht an die zuständigen Nachlassrichter in Zürich und Bülach maximal zwei Monate Zeit, also bis Ende November 2001. Der Richter entscheidet aufgrund dieses Berichts für jede Gesellschaft einzeln, ob die Nachlassstundung definitiv zu bewilligen ist.

 

Die Gläubiger: Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Darlehens- und Kreditgeber
Der provisorische Sachwalter vertritt die Interessen aller Gläubiger der Gesellschaften SAirGroup, SAirLines, Flightlease AG, Swissair Schweizerische Luftverkehr AG, Swisscargo AG und Cargologic AG. Die Gläubiger sind Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Darlehens- und Kreditgeber. Die Privilegien einzelner Gläubigergruppen sind im jetzigen Verfahrensstadium noch nicht von Bedeutung.

 

Die nächsten Schritte: Überblick, Inventar, Prioritäten, Beaufsichtigung Geschäftsleitung
Der provisorische Sachwalter verschafft sich einen Überblick über die finanzielle Situation der betroffenen Unternehmen und prüft deren Liquiditätssituation im Hinblick auf eine definitive Nachlassstundung. Er inventarisiert die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage. Gleichzeitig muss er die operative Weiterführung ihrer Geschäftstätigkeiten beaufsichtigen und einschreiten, wenn die Gläubigerinteressen gefährdet sind. Schliesslich muss er verhindern, dass einzelne Gläubiger die Sanierungsbemühungen stören, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

 

Für das Betrachten von PDFs benötigen Sie den Adobe Reader. Klicken Sie auf das Bild, um diesen herunterzuladen.