Wegleitung für Forderungsanmeldungen

Die nachfolgenden Hinweise gelten für die Forderungsanmeldungen bei der SAIRGROUP, der SAIRLINES, der SWISSAIR SCHWEIZERISCHE LUFTVERKEHR AKTIENGESELLSCHAFT und der FLIGHTLEASE AG, alle in Nachlassstundung.

 

I.

ALLGEMEINE HINWEISE

1.

Forderungsanmeldung

 - Die Forderungen sind bis spätestens 29. Januar 2002 (Datum des Poststempels) beim Sachwalter anzumelden.
 - Für die Forderungsanmeldung stehen Formulare auf dieser Website zur Verfügung. Die Forderungen sind mit entsprechenden Belegen nachzuweisen; Kopien genügen.
 - Für jede Forderung ist anzugeben, gegen welche der oben genannten Gesellschaften sie sich richtet. Für jede Gesellschaft ist ein separates Formular zu verwenden.
 - Im Nachlassverfahren können nur Geldforderungen berücksichtigt werden. Andere Ansprüche sind in Geld umzurechnen. Das Verfahren wird in Schweizer Franken abgewickelt. Beträge in anderen Währungen rechnet der Sachwalter zum Devisenmittelkurs vom 5. Oktober 2001 (Datum der provisorischen Nachlassstundung) in Schweizer Franken um.
 -Anzumelden sind auch pfandgesicherte Forderungen sowie solche, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fällig sind. Auf Pfandrechte und anderweitige Sicherheiten, auf Mitverpflichtete sowie auf bedingte Forderungen ist besonders hinzuweisen.
 -Zinsen können mit Ausnahme der pfandgesicherten Forderungen nur bis zum 5. Oktober 2001 geltend gemacht werden. Der bis zu diesem Datum aufgelaufene Zins ist vom Gläubiger zu berechnen (Ausnahme: Anleihen).
 -Die Gläubiger haben ihren Namen und ihre Adresse bekanntzugeben. Anonyme Forderungsanmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
 -Lässt sich ein Gläubiger durch eine Drittperson vertreten, ist eine schriftliche Vollmachteinzureichen. 
   

2.

Folgen der Nichtanmeldung

 Gläubiger, welche ihre Forderung nicht rechtzeitig anmelden, haben kein Stimmrecht an der Gläubigerversammlung und bei der Abstimmung über den Nachlassvertrag (Art. 300 SchKG). Das Anrecht auf eine allfällige Nachlassdividende kann mit einer nachträglichen Anmeldung noch gewahrt werden.

 

II.

HINWEISE AN DIE INHABERVON ANLEIHENSOBLIGATIONEN

1.

Anleihen in Schweizer Franken

 - Für Forderungsanmeldung steht das Formular "Forderungsanmeldung für CHF-Obligationen der SAirGroup in Nachlassstundung" auf dieser Website zur Verfügung.
 - Als Beweismittel sind die Obligationen einzureichen. Die Einreichung kann entweder durch Zustellung der physischen Originaltitel an den Sachwalter oder durch Einlieferung der Obligationen über das Clearingsystem der Banken (SIS SegaIntersettle AG) in das Depot des Sachwalters bei der Zürcher Kantonalbank, Hauptsitz Zürich, Depot Nr. 160189, erfolgen. Im Einlieferungsauftrag sind unbedingt folgende Angaben aufzuführen: Name, Vorname, Adresse und Wohnort des Titelinhabers sowie der Vermerk "Nachlassverfahren der SAirGroup".
 - Durch die Anmeldung und Einreichung der Obligationen wandeln sich die Inhaberpapierforderungen zu Forderungen aus einem Namenpapier. Die Forderungen aus den Obligationen können dann nur noch mittels Zession übertragen werden. Dem Sachwalter mitgeteilte Übertragungen werden im Nachlassverfahren berücksichtigt.
 -

Zinsen gelten als angemeldet und werden vom Sachwalter berechnet.

 

2.Anleihe in US-Dollar und Euro
 -Für die Forderungsanmeldungen stehen die Formulare "Anmeldung von Garantieforderungen gegenüber der SAirGroup in Nachlassstundung für USD-Obligationen der SAirGroup Finance (USA) Inc." und "Anmeldung von Garantie-forderungen gegenüber der SAirGroup in Nachlassstundung für Euro-Obligationen der SAirGroup Finance (NL) B.V." auf dieser Website zur Verfügung.
 -Emittentin und Schuldnerin der Anleihen sind die SAirGroup Finance (USA) Inc., Wilmington, Delaware, USA respektive die SAirGroup Finance (NL) B.V., Schiphol, Niederlande. Die SAirGroup garantiert für die Anleihe. Die Garantieforderung wird im Nachlassverfahren ungeachtet einer allfälligen Zahlung der Emittentin im vollen Betrag berücksichtigt; vorbehalten bleibt eine Überdeckung.
 -Die Forderung ist durch Vorlage eines Bankdepot-Auszugs nachzuweisen. Ebenso genügt eine schriftliche Bestätigung der Bank, dass sie für den Gläubiger/ Obligationär die angemeldeten Obligationen im Depot führt. Der Depotauszug oder die Bestätigung der Bank dürfen nicht älter als 31. Dezember 2001 sein. Zusätzlich ist eine Erklärung der Depotbank beizubringen, dass die angemeldeten Obligationen per sofort im Depot gesperrt sind.
 -Die Garantieforderung entsteht erst durch die Abwicklung folgender Formalitäten:
  -Fälligstellung ("Default-Erklärung") der Forderung durch Mitteilung an die Citibank, N.A., P.O. Box 18055, 5 Carmelite Street, London EC4Y ("Fiscal Agent"),
  -Abruf der Garantie bei der SAirGroup.
  Die Formulare sind so verfasst, dass diese Formalitäten zwischen dem Sachwalter, den Depotbanken und dem Fiscal Agent erledigt werden. Der Obligationär braucht nach der Anmeldung keine weiteren Schritte mehr zu unternehmen.
 -

Zinsen gelten als angemeldet und werden vom Sachwalter berechnet.

III.

ERGÄNZENDE HINWEISE

 

Arbeitnehmer und Frühpensionierte werden gebeten sich für weitere Informationen an ihren Personaldienst zu wenden.

Rückfragen sind zu richten an info juhui.antispam@protection.nospam wenger-plattner.ch, oder in dringenden Fällen telefonisch an die Hotline Nrn. +41-1-914 27 30 (deutsch), +41-1-914 27 40 (französisch), +41-1-914 27 50 (englisch).

 

Der Sachwalter
Karl Wüthrich

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